Wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist auch die Invalidenversicherung (IV) eine Pflichtversicherung. Sie soll den versicherten invalid gewordenen Personen die Existenzgrundlage sichern, sei es durch Sachleistungen (Eingliederungsmassnahmen) oder durch Geldleistungen (Renten oder Zulagen).
Das Kapital der Sozialversicherung verringerte sich um 3.9 % bzw. CHF 235 Millionen. Somit war keine Schuldentilgung möglich.
Der Ertrag stieg um CHF 322 Millionen oder 3.2 %.
Der Gesamtaufwand stieg um CHF 390 Millionen oder 3.9 %.
Der Anteil am Anlageresultat ist mit CHF 254 Millionen positiv, was zu einem Jahresergebnis von CHF 235 Millionen führt.
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Die Jahresergebnisse und Kapitalstände der IV sind verfügbar von 1960 bis 2024 (in Millionen CHF).
Entwicklung des Ergebnisses über die letzten fünf Jahre.
Die Anhänge bieten Einblicke und zusätzliche Informationen zu den Konten und Ergebnissen der IV.
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