Tätigkeitsbericht 2024

Überblick aggregierte Konten

In Mio. CHF

Insgesamt überstiegen die Erträge aus der Versicherungstätigkeit die Aufwendungen um CHF 3 219 Millionen.

Die Beiträge der Versicherten machen mit CHF 47 147 Millionen 71.0 % der Gesamterträge aus.

Im Jahr 2024 trug das Nettoergebnis aus den Kapitalanlagen von CHF 2 889 Millionen zum Gewinn aus der Versicherungstätigkeit zum positiven Gesamtergebnis bei. Dies führte zu einer Erhöhung des kumulierten Eigenkapitals. Das positive Ergebnis aus Kapitalanlagen ist auf die Erholung der Finanzmärkte zum Jahresende zurückzuführen.

Das Anlageergebnis wird auf die drei Sozialversicherungen entsprechend ihrer jeweiligen Anteile an den verschiedenen Anlageklassen aufgeteilt.

Beiträge zum Endresultat

67 000 Ergebnis derVersicherungstätigkeit 3 219 AggregiertesJahresergebnis – 6 108 + 66 384 – 49 0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 7 000 – 63 165 +2 938 Verringerung Erhöhung Beiträge der Versicherungs-tätigkeit Aufwand derVersicherungs-tätigkeit Anlageresultat Verwaltungs-kosten derAnlagetätigkeit

In Mio. CHF

  

Übersicht

−64 000 –6 000 –5 000 –4 000 –3 000 –2 000 –1 000 0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 67 000 7 6 5 4 3 2 1 –7 000 7 000 2023 2024

In Mio. CHF

1 Beiträge der Versicherungstätigkeit
2 Aufwand der Versicherungstätigkeit
3 Ergebnis der Versicherungstätigkeit
4 Anlageresultat
5 Verwaltungskosten der Anlagetätigkeit
6 Resultat der Anlagetätigkeit
7 Operatives Gesamtergebnis

 

Der seit 2011 von der EO investierte Anteil der Mittel ist stabil, mit einem über die Zeit betrachtet leicht ansteigenden Trend. Die von der IV investierten Mittel blieben bis 2017 ebenfalls stabil, was auf das Rückerstattungssystem im Zusammenhang mit der vorübergehenden Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV zurückzuführen ist. Seit 2019 ist das Kapital der IV nach mehreren Jahren mit Betriebsverlusten rückläufig. Die AHV ist die Sozialversicherung mit den stärksten Schwankungen, nicht zuletzt aufgrund ihrer Grösse.

In Mrd. CHF

Die flüssigen Mittel und Geldmarktanlagen (ohne kurzfristige Anleihen) machen Ende 2024 rund 5.9 % des verwalteten Vermögens aus. Die Verwaltung der flüssigen Mittel und deren tragende Rolle gegenüber der Zentralen Ausgleichsstelle werden auf der Seite «Liquidität» des Geschäftsberichts beschrieben.

Aktien, Anleihen und Fondsanteile machen Ende 2024 mit 88.0 % den grössten Teil der Anlagen aus. Davon entfallen 22.9 % auf Aktien, 33.7 % auf Anleihen und 31.4 % auf Fondsanteile.

Derivate, die grösstenteils in den Overlay-Mandaten sowie für die taktische Allokation eingesetzt werden, sind Instrumente, deren Wert einer erheblichen Volatilität unterliegen kann. Sie haben einen Nettowert von CHF –‍508 Millionen (oder 1.1 % des Nettovermögens) per Ende 2024.

Die Anlageklasse «Gold» entspricht 3.1 % des Nettovermögens.

Die Darlehen werden hauptsächlich an Gemeinden und Kantone vergeben. Der Gesamtwert beläuft sich Ende 2024 auf 2.8 % des Nettovermögens.

Die Debitoren und Kreditoren stammen zum grössten Teil aus der Tätigkeit der Sozialversicherungen. Die positiven und negativen Kontokorrentkonten der Ausgleichskassen belaufen sich auf CHF 4 471 Millionen.

Die verschiedenen Abteilungen des Bundes in Verbindung mit den Sozialversicherungen kumulieren einen Nettosaldo von CHF 1 012 Millionen.

Die Kontokorrentkonten und der Rückbehalt der Arbeitslosenversicherung summieren sich zu einer Schuld in Höhe von CHF 718 Millionen.

Die anderen Debitoren (CHF 96 Millionen) und Kreditoren (CHF 114 Millionen) stammen sowohl aus der Tätigkeit der Sozialversicherungen sowie aus den Anlagen.

Die Versicherungsbeiträge, die den Hauptteil der transitorischen Aktiven ausmachen, belaufen sich auf CHF 1 107 Millionen.

Die Immobilien dienen teils als Anlageinstrument und teils als Verwaltungsgebäude zur Eigennutzung.

Die transitorischen Passiven ergeben sich aus Abgrenzungen auf dem Anlageteil.

Die Schuld der IV gegenüber der AHV erscheint nicht in der aggregierten Jahresrechnung. Sie wird dagegen in den einzelnen Jahresrechnungen der Sozialversicherungen sowie in der Aufstellung der Eigenmittel aufgeführt. Da der Anteil des Bestands an flüssigen Mitteln und Anlagen der IV im Jahr 2024 nicht ausreicht, um die Bedingung gemäss Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausgleichsfonds zu erfüllen, wurde keine Rückzahlung vorgenommen.


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