Wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist auch die Invalidenversicherung (IV) eine Pflichtversicherung. Sie soll den versicherten invalid gewordenen Personen die Existenzgrundlage sichern, sei es durch Sachleistungen (Eingliederungsmassnahmen) oder durch Geldleistungen (Renten oder Zulagen).
Das Kapital der Sozialversicherung verringerte sich um 3.6 % oder CHF 207 Millionen. Somit war keine Schuldentilgung möglich.
Der Ertrag stieg um CHF 303 Millionen oder 3.3 %.
Der Gesamtaufwand stieg um CHF 237 Millionen oder 2.5 %. Der Jahresverlust ist somit geringer als der Vorjahresverlust, aber für diese Sozialversicherung sind wir immer noch in den roten Zahlen.
Der Anteil an den Kapitalanlagen kann den Verteilungsverlust nur abmildern. Das Betriebsergebnis ist mit CHF 207 Millionen erneut negativ.
WeiterlesenRechnungsergebnisse und Kapital bzw. Verlustvortrag der IV von 1960 - 2020 (in Mio. CHF)
Die Anhänge bieten Einblicke und zusätzliche Informationen zu den Konten und Ergebnissen der IV.
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